FAQ-Energie

FAQ - Energie-Management

Link zum Gebäude-Energie-Gesetz

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Heizungsgesetz 2024: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Das Heizungsgesetz 2024 kommt. Der Einbau einer neuen Heizung wird damit geregelt. Was Hausbesitzer jetzt schon wissen müssen.
Heizungsgesetz 2024 – einfach erklärt:

Heizungsgesetz 2024 verabschiedet
Wie sieht das neue Heizungsgesetz aus?
Heizungsgesetz 2024 hängt von Kommunen ab
Kommunale Wärmeplanung – was ist das?
Das Heizungsgesetz 2024 und die Kosten

Offene Fragen zum Heizungsgesetz 2024

Heizungsgesetz 2024 von Bundestag verabschiedet

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das auch über den Austausch alter Heizungen bestimmt, wurde am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet. Das Heizungsgesetz 2024 schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge dafür, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen werden, heißt es aus Berlin.

Vor der parlamentarischen Sommerpause war das umstrittene Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Nun muss das Heizungsgesetz 2024 noch vom Bundesrat verabschiedet werden – eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich.

Es ist viel vom Heizungsgesetz 2024 oder Wärmegesetz die Rede. Wobei es sich korrekterweise um eine Änderung und Ergänzung des bereits bestehenden Gebäudeenergiegesetz GEG handelt.

Die Gesetzesvorlage hat es nach langem politischem Streit in den Bundestag geschafft – aber nur, weil es jetzt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden soll.
Ist das neue Heizungsgesetz schon durch?

Viele Hausbesitzer und Renovierer fragen sich: Wann wird über das neue Heizungsgesetz abgestimmt? Am 8. September wurde das Heizungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet.
Wie geht es mit dem Heizungsgesetz 2024 weiter?

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die für 7. Juli 2023 geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes per Eilverfahren. Grund war das mangelhafte parlamentarische Verfahren, nicht inhaltliche Bedenken. Aber wegen maximal verkürzter Beratungen könnten konzeptionelle Schwächen nicht aufgezeigt und geändert werden, heißt es dazu aus Karlsruhe.

Die Ampelkoaltion verabschiedete das Heizungsgesetz daraufhin nicht mehr wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause. Eine angedachte Sondersitzung im Bundestag fand nicht statt. Damit verschob sich die Abstimmung über das neue Heizungsgesetz 2024 im Parlament auf September 2023.
Gebäudeenergiegesetz: Darauf müssen Bauherren beim Einbau von Heizungen achten

Der Wechsel hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung muss auch im Wohnbereich gelingen. Viele Hauseigentümer sind jedoch ratlos und fragen sich, wie sie auf das Heizungsgesetz 2024 reagieren sollen.

Basierend auf Daten des Immobilienverbands Deutschland IVD geben wir eine Übersicht, was künftig gelten soll. Welche Fristen sind zu beachten? Und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für Hauseigentümer hinsichtlich ihrer Heizung?
Was gilt für bestehende Heizungen und noch bis Ende 2023 neu eingebaute Heizungen?

Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende 2023 eingebaut wird, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Dieser Bestandsschutz bedeutet:

Ausnahme: Wenn die Heizungsanlage vorher ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann.
Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer nach längstens 30 Jahren nach Einbau.

Der Immobilienunternehmerverband sieht daher aktuell keinen Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsfähig ist.
Was gilt für den Einbau einer neuen Heizung ab 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 sollen Hauseigentümer dann grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen.

Ausnahme: Wenn noch vor dem 19. April 2023 eine konventionelle Heizung bestellt wurde. Dann kann diese Anlage noch bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden.

Es gibt weitere Abweichungen, die auch mit der kommunalen Wärmeplanung zu tun haben.

Die kommunale Wärmeplanung wird bald für Städte und Gemeinden Pflicht. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen ihre Wärmeplanung bis spätestens 1. Juli 2026 vorlegen, alle anderen Kommunen bis zum 1. Juli 2028.
Wird eine Öl- oder Gasheizung vor dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung eingebaut, besteht die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien erst ab dem 1. Januar 2029. Der verpflichtende Mindestanteil im Brennstoff an Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff beträgt dann zunächst 15 Prozent, ab 1. Januar 2035 30 Prozent und ab 1. Januar 2040 60 Prozent.
Nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung dürfen eingebaut werden:
Heizungen mit Pflichtanteil erneuerbarer Energien am Brennstoff von 65 Prozent wie Wärmepumpen, Biomasse wie Holzpellets, reine Stromheizung, Solarthermie, Hybridheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz
jegliche Heizung, die aber spätestens nach 10 Hagreb durch Anschluss ans Wärmenetz ersetzt wird.
In jedem Fall darf ab dem 1. Januar 2045 nur noch Biomasse oder Wasserstoff als Brennstoff genutzt werden, keine fossilen Brennstoffe mehr.

Einbau neuer Gasheizungen

Wenn eine Heizung mit Erdgas nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde und die Wärmeplanung der Kommune ein Wasserstoffgebiet vorsieht, dann kann diese Heizung längstens bis 1. Januar 2045 betrieben werden. Vorausgesetzt, sie wird bis dahin komplett auf Wasserstoff umgestellt.

Wenn die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff scheitert oder die Kommune kein Wasserstoffgebiet ausweist oder der Umstellungsfahrplan des Gaslieferanten nicht genehmigt wird, dann muss in allen diesen Fällen innerhalb von drei Jahren die Heizungsanlage die Vorgabe erfüllen, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben zu sein.
Gut zu wissen

Ab dem 1. Januar 2024 kann eine Heizungsanlage jeder Art eingebaut werden, auch wenn eine kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Voraussetzung für den Einbau ist, dass die Heizungsanlage spätestens nach zehn Jahren durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt wird. Als Nachweis muss vom Hauseigentümer bei Einbau der Heizung ein Vertrag über die Belieferung durch ein Wärmenetz vorgelegt werden.
Wie wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen gefördert?

Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage können Hausbesitzer künftig 30 Prozent Förderung beantragen.

Weitere 20 Prozent Förderung erhalten Hauseigentümer, die vorzeitig in eine neue Heizung investieren, obwohl sie dazu noch nicht verpflichtet sind (Speed-Bonus). Das gilt nur für selbstgenutzte Immobilien.
Weitere 30 Prozent Förderung erhalten Hauseigentümer bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro und einer selbstgenutzten Immobilie.
In Summe ist die Förderung bei maximal 70 % gedeckelt. Die Fördersumme beispielsweise für ein Einfamilienhaus ist auf maximal 30.000 Euro begrenzt.

Wie sieht das neue Heizungsgesetz aus?
Pflicht zunächst nur für den Neubau

Die Pflicht zum Einbau von Heizungen – die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – gilt zunächst nur für Neubauten.

Im Bestand dürfen bis Ende Juni 2026 bzw. Ende Juni 2028 weiter Heizungen eingebaut werden, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes nicht erfüllen. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das soll auch bei geplanten Heizungstauschen gelten.

Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf deren Basis sich die Hausbesitzer für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
Holz und Pellets

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe. Damit bleibt das Heizen mit Holz und Pellets vorerst erlaubt.
Förderung

Der Besitzer eines Einfamilienhauses kann für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung für die Förderung geltend machen. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Die staatliche Förderung beträgt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau. Diese Deckelung wird u.a. vom Bauherren-Schutzbund kritisiert, weil beispielsweise bei der Installation einer Wärmepumpe, die Grundwasser oder das Erdreich als Energiequelle nutzt, die Investitionskosten über 30.000 Euro liegen werden. Diese Art der Wärmepumpe ist aber besonders effizient und zeichnet sich durch geringe Betriebskosten aus.

Auch bei der Umstellung eines Altbaus auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe können 30.000 Euro Investitionssumme schnell überschritten sein, wenn etwa neue, wärmepumpenoptimierte Heizkörper eingebaut werden müssen.
Ausnahme entfällt

Die ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige wurde gestrichen.
Fachhandwerker überprüft Gasheizung aus.
Noch funktionierende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden, sollen aber ab 2029 mit einem Anteil von 15 Prozent grünem Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt danach immer mehr. Foto: stock.adobe.com/Angelov
Mehr Details zum Heizungsgesetz 2024

Seit 27. Juni 2023 wurden von der Regierung weitere Details beschlossen:
Förderung

Die Förderung einer neuen klimafreundlichen Heizung soll einheitlich bei 30 Prozent der Investitionskosten liegen. Geringverdiener (bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) sollen mit weiteren 30 Prozent gefördert werden, also insgesamt 60 Prozent. Jeder, der besonders schnell umsteigt, soll 20 Prozent Bonus erhalten. Kumuliert liegt die maximale Förderung aber bei 70 Prozent. Der Schnell-Umsteige-Bonus sinkt dann von Jahr zu Jahr um einige Pozentpunkte.
Gasheizungen

Noch funktionierende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Allerdings sollen sie ab 2029 mit einem Anteil von 15 Prozent grünem Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt in den Jahren danach immer mehr. Ab 2024 muss beim Einbau einer neuen Gasheizung eine Beratung des Hausbesitzers stattfinden, was zukünftige Kosten angeht.
Kommunale Wärmeplanung

Als Leitplanke gilt weiterhin: Das Heizungsgesetz ist an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Sie muss zuerst vorliegen. Das soll bis 2028 überall der Fall sein.
Heizungsgesetz 2024 hängt von Kommunen ab

Die kommunale Wärmeplanung, von der im Heizungsgesetz die Rede ist, müssen viele Städte erst noch erstellen. Solange es sie nicht gibt, gibt es auch für Hausbesitzer und Bauherren keine neuen Regelungen. Auch Gasheizungen, die später auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen dann noch eingebaut werden.

Wenn es eine kommunale Wärmeplanung vor Ort gibt, müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wärmepumpe in einem Garten
Klimaschonende Techniken wie Wärmepumpen spielen bei der Klimawende eine entscheidende Rolle. Foto: stock.adobe.com/Bahiriya
Kommunale Wärmeplanung – was ist das?

Die Idee dahinter ist, im großen Stil Wärme zentral zu erzeugen und an die Gebäude zu verteilen. Das ersetzt die Einzelheizungen in den Gebäuden.

Die Frage ist dann jeweils, wie viele Haushalte an dieses Wärmenetz angeschlossen werden können und welche Energiequellen genutzt werden. Im Augenblick wird Fernwärme noch zu 65 Prozent aus Gas und Kohle erzeugt. In Zukunft sollen das immer mehr klimaschonende Techniken sein wie Wärmepumpen als Großanlagen. Wirtschaftlich lohnt sich dieses System allerdings nur in Ballungsräumen, nicht auf dem Land.

Zuerst einmal sind die Kommunen angehalten, eine Bestandsaufnahme zu machen, die angibt, wie viel Gebäudebestand mit welchem Energieträger geheizt wird. Darauf folgen konkrete Pläne, wie die Gebäudeheizung in Zukunft klimafreundlicher werden kann, z.B. über ein Fernwärmenetz, basierend auf dem Einsatz regenerativer Energien.

Das bedeutet auch eine Änderung des Planungsrechts, denn Solar-, Geothermie- und Biogasaufbereitungsanlagen müssen bevorzugt geplant und genehmigt werden. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten diese kommunale Wärmeplanung bis 2026, kleinere Gemeinden bis 2028 erstellt haben.
Das Heizungsgesetz 2024 und die Kosten

Der Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes mit regenerativen Energien erfordert gewaltige Investitionen von Seiten beispielsweise der Stadtwerke.

Und was zahlen die Kunden am Ende? Es fehlt eine bundeseinheitliche systematische Preisaufsicht. Im Moment haben die „Anbieter praktisch unregulierte Monopole“, warnt der Verbraucherverband.
Heizungsgesetz will Hausbesitzer an die Fernwärme bringen

Vorstellen kann man sich solche Pläne wie einen Flächennutzungs- oder Bebauungsplan. Aus einer solchen Karte geht dann hervor, für welches Gebiet ein Wärmenetz geplant ist. Der Anreiz für Hausbesitzer soll sein, statt selbst in eine eigene Wärmepumpe zu investieren, sich ans grüne Wärmenetz der Kommune anzuschließen.

Tipp für Hausbesitzer: Wer demnächst seine Heizung erneuern muss oder möchte, sollte sich bei seiner Gemeinde unbedingt über den Stand der Wärmeplanung informieren.
Offene Fragen zum Heizungsgesetz 2024

Die kommunale Wärmeplanung wird nur für Kommunen über 10.000 Einwohner erstellt. Gelten für viele kleine Gemeinden auf dem Land die Austauschverpflichtungen dann also sofort ab 2024?

Gerade hier gibt es viel unsanierten Baubestand, und gerade hier ist die finanzielle Belastung beim Heizungstausch sehr hoch. Wie sieht es also im Detail aus mit Übergangsfristen, Ausnahmen und Fördergeldern? Hier ist der Entwurf des Heizungsgesetz 2024 bislang noch nicht konkret.

Was ist das Gebäudeenergiegestz

Das Gebäudenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Eine weitere Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent).

Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV , das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.
Die geltenden europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden mit dem GEG 2020 vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das Energieeinsparrecht integriert.

Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sind zu verschiedenen Aspekten Änderungen des GEG angesprochen, u.a. die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025. Diese soll im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine moderne Anforderungssystematik erfolgen. Für die Zeit bis zur Angleichung an den EH40-Standard ist zum 1. Januar 2023 der EH55-Standard als Zwischenstandard für den Neubau eingeführt worden. Eine entsprechende Änderung des GEG ist am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Wie wird der Umstieg auf neue Heizungen mit erneuerbarer Energie gefördert?

Die bewährte Förderstruktur der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird leicht verändert, damit die Förderung auch künftig zu den gesetzlichen Anforderungen passt. Konkret heißt das: Es gibt weiterhin eine Förderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent , egal für welche der im Gesetz genannten klimafreundlichen Heizformen man sich entscheidet.

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es drei verschiedene Klimaboni, also erhöhte Fördersätze, um den schnelleren Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern.

Auch für ältere Hausbesitzer oder Hausbesitzerinnen oder solche mit wenig Geld oder mit staatlichen Transferleistungen soll ein Heizungswechsel zu Erneuerbarer Energie möglich sein.

Zudem gibt es neben der Zuschussförderung neue zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Alternativ bleibt ebenfalls die steuerliche Abschreibung erhalten.

Wesentliche Änderungen durch das GEG 2023:

Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.

Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude. Anlagenoptionen, die im vereinfachten Nachweisverfahren nicht aufgeführt werden, sind weiterhin im Rahmen des Referenzgebäudeverfahrens umsetzbar, so dass das Referenzgebäudeverfahren technologieoffen ist.

Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen für den nicht erneuerbaren Anteil von 1,2 eingeführt (statt 1,8): Ziel: Behebung einer bestehenden systematischen Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien.

Streichung der Absätze 2 und 3 des § 23 GEG, da sich in der Praxis erwiesen hat, dass das dort vorgeschriebene Bewertungsverfahren zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann.
Anpassung der Regelung zu den Fördermaßnahmen in § 91 GEG an die Anhebung des Anforderungsniveaus.

Einführung einer bis Ende 2024 befristeten Erleichterung für bestimmte Gebäude, die der Unterbringung geflüchteter Menschen durch die öffentliche Hand oder im öffentlichen Auftrag dienen. Inkrafttreten dieser Regelung: Am Tag nach der Verkündung, also am 29. Juli 2022.

Für die Umsetzung der übrigen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Änderung des GEG stehen Einzelheiten noch nicht fest.

Wesentliche Neuerungen durch das GEG 2020:

Mit dem GEG 2020 eingeführt wurde ein neues gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude) eingeführt.
Die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden.
Das GEG sieht außerdem Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards vor. Diese betreffen insbesondere die Anrechnungsmöglichkeiten von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sowie von gasförmiger Biomasse bei der energetischen Bilanzierung.
Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren für Bauherren und Eigentümer.
Das GEG enthält in § 103 eine befristete Innovationsklausel. Diese ermöglicht jeweils in Einzelfällen zweierlei.

Zum einen ist es bis Ende 2023 möglich, durch eine Befreiung durch die zuständige Behörde die nach dem GEG erforderlichen Anforderungen anstelle über die Hauptanforderung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs über ein auf die Begrenzung der Treibhausgasemissionen ausgerichtetes System und den zulässigen Jahres-Endenergiebedarf nachzuweisen, soweit die Gleichwertigkeit der Anforderungen gegeben ist.

Zum zweiten wird es bis Ende 2025 ermöglicht, bei Änderungen von bestehenden Gebäuden die Einhaltung der Anforderungen über eine gemeinsame Erfüllung im Quartier, also eine Gebäudemehrheit, sicherzustellen. Diese Regelung sowie die Möglichkeit von Vereinbarungen über eine gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier dienen der Stärkung von quartiersbezogenen Konzepten.
Das GEG setzt damit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen.

Die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind in Energieausweisen anzugeben. Damit enthält ein Energieausweis zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen.

Normiert wurde mit dem GEG 2020 zudem eine Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer Ölheizungen ab dem Jahr 2026 nach den Maßgaben in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030. Diese Regelung gilt ab 2026 gleichermaßen für den Einbau von neuen, mit festen fossilen Brennstoffen beschickten Heizkesseln (Kohleheizungen).

In den Fällen des Verkaufs und bei bestimmten größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine obligatorische energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers vorgeschrieben.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2020 wurden auch die Vollzugsregelungen verbessert. So wurde eine sogenannte Erfüllungserklärung bei Neubauten und bestimmten größeren Sanierungen im Gebäudebestand eingeführt.

Stand: 16.01.2023

Welche Ausnahmen und welche Übergangsfristen gibt es?

Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – eine so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen: grundsätzlich sind dies drei Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann auch eine gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.

Für über 80-jährige Eigentümer, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll bei einer Heizungshavarie die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Das soll auch gelten beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.

Welche Vorgaben gibt es für Heizungen?

Das Gesetz ist pragmatisch und bewusst technologieneutral ausgestaltet: Eigentümer können individuelle Lösungen umsetzen. Sie können den Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen.

Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit so genannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Wie werden Mieterinnen und Mieter vor hohen Betriebskosten geschützt?

Mieterinnen und Mieter werden künftig vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung geschützt.
Wenn Vermieterinnen und Vermieter sich dafür entscheiden, Gasheizungen auf Basis von Biomethan einzubauen und zu nutzen, sollen Mieterinnen und Mieter vor den absehbar hohen Betriebskosten geschützt werden. Die Kosten für das Biogas dürfen dann nur in der Höhe abgerechnet werden, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfielen. Dies soll auch bei für allen biogenen Brennstoffen, insbesondere auch bei Pellets/fester Biomasse gelten. Denn sonst würden Mieterinnen und Mieter in der Folge mit den hohen Betriebskosten eines grünen Gasversorgungsvertrags belastet.

Fällt die Entscheidung für den Einbau einer Wärmepumpe in einem energetisch schlechterem Gebäude sollen Vermieterinnen und Vermieter nur dann eine Modernisierungsumlage erheben, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreicht. Anderenfalls können nur 50 Prozent der Investitionskosten umgelegt werden. Das soll Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Betriebskosten durch weniger effiziente Wärmepumpen schützen. Gleichzeitig sollen die Vermieterinnen und Vermieter motiviert werden, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren.

Was ist der K-Wert?

Der k-Wert hat die Einheit W/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin). Die Einheit zeigt, dass der k-Wert Auskunft darüber gibt, wie viel Wärmeleistung pro Quadratmeter bei einem Temperaturunterscheid von 1 Kelvin zwischen Innen und Außen durch das Bauteil schwindet.

Wie hoch sollte der K-wert sein?

Der Normbereich des Serum-Kaliumspiegels liegt für Erwachsene bei 3,6-5,0 mmol/l. Ein Serum-Kaliumspiegel über 5,0 mmol/l ist zeitnah kontrollbedürftig.

Was ist der K-Wert bei Dämmung?

Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) gibt die Wärmemenge an, die pro Zeiteinheit durch 1 m² eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied der angrenzenden Raum- und Außenluft von 1 K hindurchgeht. Je kleiner der U-Wert, desto größer also die Wärmedämmung. Die Maßeinheit ist W/m²K.

Welchen K-Wert darf eine Außenwand haben?

DAS SCHREIBT DAS GESETZ VOR. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden für Änderungen an bestehenden Gebäuden maximale U-Werte vorgeschrieben. Bei Außenwänden beträgt dieser 0,24 W/(m²*K).

Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?

Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, müssen die Interessenten unaufgefordert über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden. Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Er ergänzt die Unterlagen des Bauantrags.

Woher bekomme ich meinen Energieausweis?

Den Verbrauchsausweis („kleiner“ Energieausweis) bekommen Sie bei Ihrem Energieversorger. Der Bedarfsausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und bedarf einer persönlichen Besichtigung. Zu den Fachleuten zählen zum Beispiel: Gebäudeenergieberater.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Die Energieausweise, egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, können Sie mit Hilfe Ihres Energieverbrauchs direkt online für Ihre Immobilie erstellen. Dazu tragen Sie die geforderten Daten in das Online Formular und erhalten wenig später einen rechtsgültigen Energieausweis.

Wie teuer ist ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?

Je nach Gebäude sind hierfür umfassendere Berechnungen erforderlich, im Schnitt liegen die Kosten bei 300 bis 500 Euro.

Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?

Grob kann man sagen, dass ein Energieausweis oder ein Energiepass für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Falle des Verbrauchsausweises 50 – 100 Euro kostet.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Eigentümer, die eine Immobilie ohne Energieausweis bzw. mit fehlerhaften oder falschen Angaben inserieren und veräußern wollen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Wie lange dauert es einen Energieausweis zu bekommen?

Wie lange dauert das Bestellen eines Energieausweises? Das Bestellen der Ausweise dauert meist unterschiedlich lange: Während das Formular für einen Verbrauchsausweis in etwa 20 Minuten ausgefüllt werden kann, dauert dies bei Bedarfsausweisen schon mal 45 Minuten und mehr.

Für welche Gebäude braucht man keinen Energieausweis?

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, brauchen keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler und Gebäude, deren Nutzfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt, sind von der Ausweispflicht befreit. Das Gleiche gilt für Ferienhäuser.

Kann man ein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?

Allen Gebäude, für die keine drei Jahre an Verbrauchswerten vorliegen, muss der Bedarfsausweis gewählt werden. Auch Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und bei denen keine umfassende Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung durchgeführt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis.

Ist ein Energieausweis aus dem Internet gültig?

Grundsätzlich ist der Energieausweis über das Internet per Online-Fragebogen gültig.

Was braucht man alles für einen Energieausweis?

Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre.

Warum will die Bank einen Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Immobilien und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Miete oder dem Kauf eines Wohngebäudes. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Kann die Bank einen Energieausweis verlangen?

Bei Neubauten beziehungsweise neu abgeschlossenen Finanzierungen oder Prolongationen kann der Kreditnehmer aufgefordert werden, den Energieausweis vorzulegen. Im Immobilienbestand ist diese Möglichkeit jedoch nicht so ohne weiteres gegeben.

Welchen Energieausweis brauche ich für ein Einfamilienhaus?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?

Das Wichtigste in Kürze: Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.

Wer zahlt Energieausweis beim Hausverkauf?

Die Kosten für den Energieausweis muss immer der Verkäufer des Hauses tragen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gebäude und nach der Art des Ausweises. Für einen Verbrauchsausweis solltet ihr mit bis zu 100 Euro rechnen. Ein Bedarfsausweis ist mit bis zu 500 Euro deutlich teurer.

Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?

Wer muss den Energieausweis bezahlen? Für das Ausstellen des Energieausweises ist der Verkäufer (Eigentümer, Verwalter oder Makler) verantwortlich. Dies ist in der 2014 überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Demnach trägt der Verkäufer auch die Kosten für den Energieausweis.

Wer kontrolliert ob man einen Energieausweis hat?

Seit 1. August 2021 kontrollieren die Behörden die Ausweise nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) BauSV: Wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt, prüfen die zuständigen Behörden in den Bundesländern die ausgestellten Energieausweise für Gebäude.

Ist ein Mietvertrag ohne Energieausweis gültig?

Seit 2014 darf kein neuer Mietvertrag ohne Energieausweis geschlossen werden.

Was ist ein guter kWh wert?

2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/(m2a) als „energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus“, in Energieausweisen mit Ausstellungsdatum bis April 2014 galt ein Haus mit 150 kWh/(m2a) als energetisch gut saniert, heute ist für diese Klassifizierung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 200 kWh/(m2a) erforderlich.

Welche Energieklasse sollte ein Haus haben?

ENERGIEEFFIZIENZKLASSE KWH / M2 (JÄHRLICH) HAUSTYP
B 50-75 normale Neubauten
C 75-100 Mindestanforderung Neubau
D 100-130 gut sanierte Altbauten
E 130-160 sanierte Altbauten

Wie oft muss der Energieausweis erneuert werden?

Der Energieausweis ist für Haus und Wohnung gesetzlich vorgeschrieben - und muss alle zehn Jahre erneuert werden. Mittlerweile laufen alte Ausweise ab.

Welche Häuser sind von der sanierungspflicht betroffen?

Welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen? Grundsätzlich lautet die Devise „Worst First“: Die schlechtesten Gebäude sind als erstes dran. Wohngebäude mit der Klasse G und F müssen nach den Vorgaben etwa bis 2030 durch Sanierungen mindestens auf die Klasse E gebracht werden.

Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden?

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.

Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?

Gemäß diesen Bestimmungen besteht für Hausbesitzer die Pflicht, energetische Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Tun sie dies nicht, kann laut § 27 EnEV eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. In einem solchen Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

Was kommt auf Hausbesitzer 2024 zu?

Die Befürchtung vieler verunsicherter Eigentümer ist nun, dass mit einer neuen Abgabe der Lastenausgleich für ihre Immobilien 2024 angewendet wird. Doch die Politik und Rechtsexperten haben mittlerweile Entwarnung gegeben: Es soll kein Lastenausgleich stattfinden, der 2024 Hausbesitzer um ihre Immobilien bringt.

Bin ich verpflichtet ein geerbtes Haus zu sanieren?

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder im Rahmen einer Schenkung erwirbt, hat zwei Jahre Zeit, um der Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel aus dem GEG nachzukommen.

Was kommt 2025 auf Hausbesitzer zu?

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Bereits im Sommer 2022 müssen Hausbesitzer zusätzliche Angaben zu ihren Immobilien machen. Vielen ist das nicht bewusst. Besonders ärgerlich: Je nach Bundesland gelten andere Regeln.

Ist eine Dachdämmung Pflicht?

Ist der Dachboden unbewohnt, ist es finanziell deutlich günstiger die oberste Geschossdecke zu dämmen. Wird der Dachboden allerdings zu Wohnraum umgebaut, ist das Dach entsprechend der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes zu dämmen.

Warum Altbau nicht dämmen?

Für Mieter in Altbauwohnungen besteht kein Anspruch auf Wärmedämmung, um die Gefahr von Schimmelbildung auszuschließen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) müssen Vermieter einen Altbau nicht modernisieren.

Bis wann müssen alte Häuser saniert werden?

Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 die Energieeffizienzklasse "D" erreichen.

Welche Heizung darf ich 2023 noch einbauen?

Generell Öl- oder Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind. Demnach dürfen in Deutschland ab 2023 nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden.

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