Wasserqualität

Die Wasserqualität gehört zu unseren größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Grundwaserspiegel fällt immer mehr, die Wassergeschwindigkeit in Leitungen verlangsamt sich. Krankenhäuser leiten Ihre Medikamente im Abwasser direckt ins öffentliche Abwasser. Der Effekt ist, dass durch Antibiotika bzw. andere Medikamenten die Resistenz von Keimen gefördert wird. Die Kläranlagen erfüllen gesetzlich nur die mechanische und biologische Reinigung. Eine Verpflichtung der chemischen Reinigung durch den Wasserversorger liegt der EU seit Jahren vor, diese wurde jedoch noch nicht beschlossen.

Die Konsequenz: Sie tragen ein immer höheres Risiko, dass Legionellen von außen in Ihren Wasserkreislauf geraten. Die Leitungen bilden Biofilm, der die Grundlage für Legionellen bildet.


Auf die Frage, wie wir dem entgegenen, haben wir klare Antworten.


Maßnahmen zur Behandlung von Wasser

Akute Maßnahmen



Alternative zu chemischer Desinfektion

  • Ozon
  • UV-Bestrahlung
  • Erhitzung des Leitungssystems


Ozon- und UV- Verfahren sind jedoch eher in industriellen Anlagen zu finden.

Ist die Leitung weiterhin verkeimt, wird der nebenstehende Vorgang solange wiederholt und die Verkeimung gemessen.

Präventive Maßnahmen mit dauerhafter digitaler Überwachung

  • Einbau von elektronischen Druckausgleichsventilen
  • permanente Überwachung der Temperatur, Flussgeschwindigkeit, Zirkulation
  • Anpassung der Ausgleichsventile an die Veränderungen in der Leitung (Bildung Biofilm und Unebenheiten (Widerständer der Leitungsflussqualität)
  • Spülung der Leitungen
  • Verhinderung von chemischen Reinigungen, die eine Belastung und einen früheren Verschleiß der Leitungen und der Endstellen (Duschkopf, Wasserhahn, Verschraubung, Dichtung, Verlängerungen)

Kritische Metalle in der Wasserleitung

In den vergangenen Wochen haben uns vermehrt Anfragen von Kunden zur Thematik Bleirohre in Trinkwasserleitungen und dem Stichtag 12. Januar 2026 erreicht. Daher möchten wir Sie proaktiv informieren und unterstützen, um rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.


Gemäß der Trinkwasserverordnung (§ 17 Abs. 1 TrinkwV) gilt:

„Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.“


Wie können Sie vorgehen?
Die Handhabung durch unsere Kunden ist bislang unterschiedlich. Hier einige gängige Herangehensweisen:

  • Beprobung aller Objekte, die Mitte der 1970er-Jahre oder früher errichtet wurden
  • Beprobung des gesamten Bestands, um jedes Risiko auszuschließen
  • Abstimmung mit den Eigentümergemeinschaften: Wenn keine Beprobung gewünscht wird, sollte dies dokumentiert und die Haftung ausdrücklich auf die Gemeinschaft bzw. den Eigentümer übertragen werden


Da Blei als chemischer Parameter unabhängig vom Strang vorkommen kann, sind gezielte stichprobenartige Beprobungen pro Hausnummer erforderlich – egal, ob zentrale oder dezentrale Trinkwasserversorgung. Auch innerhalb einer Gebäudezeile kann es Unterschiede geben (z. B. Bleileitungen nur in einzelnen Häusern oder Teilbereichen).


Empfohlene Vorgehensweise:

  • Pro Hausnummer: mindestens eine Probe links im Erdgeschoss sowie eine endständige Probe rechts im Dachgeschoss
  • Bei sehr breiten Gebäuden ggf. zusätzliche Probe in der Gebäudemitte
  • Bei einem positiven Befund: weiterführende Untersuchungen


Diese Vorgehensweise ermöglicht eine repräsentative Übersicht bei minimaler Probenzahl.


Warum jetzt handeln?

  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfung bei beanstandungsfreiem Ergebnis
  • Schutz vor möglichen Bußgeldern, Strafen und behördlichen Maßnahmen


Wichtige Frist: Bitte beachten Sie, dass der 12.01.2026 als gesetzliche Frist für die Entfernung bzw. Stilllegung von Bleileitungen gilt.


Unsere Unterstützung:
Wir sind aktuell dabei, eine erweiterte Kapazitätsplanung gemeinsam mit einem Partnerlabor für die chemischen Analysen zu organisieren. Die gesamte Planung, Probenahme, Betreuung und Ergebnisbewertung erfolgt weiterhin über unser Partnerunternehmen LGBA – lediglich die Analyse übernimmt das angeschlossene Partnerlabor.


Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wer übernimmt die Maßnahmen

  • Überwachung durch das Gesundheitsamt
  • akute und präventive Maßnahmen durch qualifizierte und zertifizierte Partner / Hauservwaltung