Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschluss

Manche Vorhaben müssen früher umgesetzt werden, als diese erwartet werden. Es ist dann in diesem Falle nicht unbedingt nötig, auf die nächste ordentliche Eigentümerversammlung zu warten. Die könnte ja noch ein paar Monate dauern. Eine außerordentliche Eigentümerversammlung kostet die WEG Geld und diese Kosten können verhindert werden. Beschlüsse können auch per Umlaufverfahren erfolgen. Dann spricht man von einem Umlaufbeschluss.


Allerdings müssen bei einem Umlaufverfahren Regeln eingehalten werden, die der Gesetzgeber festgelgt hat.

Einige grundlegende finden Sie hier -->

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